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IP-Adresse vom besucher auslesen
11.11.2006, 19:08
Beitrag: #1
IP-Adresse vom besucher auslesen
Hallo !

Ich würde gerne die IP von einem User in eine DB speichern. Leider wird bei mir aber immer nur die IP von meinem Webserver abgespeichert.

Mit welchem PHP-Befehl kann ich das machen?

Gruß

SAM

PS: Auf http://www.php.net habe ich nichts gefunden.

"Es gibt 9 Millionen Terroristen auf der Welt und ich muss an einen geraten, der kleinere Füße hat als meine Schwester."

John McClane
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11.11.2006, 19:10
Beitrag: #2
RE: IP-Adresse vom besucher auslesen
PHP-Code:
<?php echo $REMOTE_ADDR?>

.
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11.11.2006, 19:12
Beitrag: #3
RE: IP-Adresse vom besucher auslesen
Freshmaker_01 schrieb:
PHP-Code:
<?php echo $REMOTE_ADDR?>

Hallo !

Genau das habe ich ja gemacht, aber ich bekomme immer das falsche Ergebnis zurück.

PHP-Code:
<?php
   $ip 
$_SERVER['REMOTE_ADDR'];  
   
$host gethostbyaddr($ip);

   echo 
"IP Adresse: $ip<br>";  
   echo 
"Hostname: $host";  
?>

Deshalb frage ich ja, weil mir das komisch vorkommt.


Gruß

Sam

"Es gibt 9 Millionen Terroristen auf der Welt und ich muss an einen geraten, der kleinere Füße hat als meine Schwester."

John McClane
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11.11.2006, 19:13
Beitrag: #4
RE: IP-Adresse vom besucher auslesen
Gib mal link zu der datei, kanns mal überprüfen.

PS: Mabn hab ich wieder nen Brand, in dorf war Martinsmarkt. Hab mit den Kameraden den Punschpott leer gemacht _D

.
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11.11.2006, 19:24
Beitrag: #5
RE: IP-Adresse vom besucher auslesen
So wie du das hast, ist das schon okay.

Btw: http://de.php.net/manual/de/reserved.var...les.server

http://youtube.com/watch?v=lTdn_vjZZp8
Studie: Moorhuhn ist Killerspiel und Egoshooter zugleich!
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12.11.2006, 11:50
Beitrag: #6
RE: IP-Adresse vom besucher auslesen
Mal am Rande etwas zur aktuellen Rechtslage:

Zitat:IP-Protokollierung auf Websites

Als nächstes werden Betreiber von Websites mit Klagen gegen die verdachtsunabhängige Protokollierung der IP-Adressen ihrer Besucher zu rechnen haben. Auch diese Protokollierung verstößt klar gegen das Teledienst-Datenschutzgesetz, weil sie nicht erforderlich ist. Die Beseitigung von Störungen, die Datensicherheit oder die Missbrauchsbekämpfung (z.B. DDos-Angriffe, Spam) rechtfertigt nach dem klaren Urteil des Landgerichts Darmstadt keine generalpräventive Pauschalspeicherung der IP-Adressen sämtlicher Nutzer, wie sie etwa bei Heise, Ebay und Amazon praktiziert wird. Auch ein IP-Logging zu statistischen Zwecken (Counter) ist unzulässig.

Als Betreiber einer (auch privaten) Website muss man sich selbst darum kümmern, dass auf der eigenen Webseite keine IP-Adressen geloggt werden. Gegebenenfalls muss man vom Webspace-Provider verlangen, dass er das IP-Logging abstellt. Wer internationale Standard-Software verwendet, muss diese oft umprogrammieren, um eine IP-Protokollierung zu verhindert. Tipps dazu finden sich hier.

Das Telemediengesetz wird an der Unzulässigkeit einer IP-Protokollierung übrigens nichts ändern. Es besagt nur, dass Website-Betreiber auch an Polizei und Rechteinhaber Auskunft erteilen dürfen. Diese Auskunftsrechte machen die Einhaltung des IP-Speicherungsverbots noch wichtiger. Denn nur über noch gespeicherte Daten kann Auskunft erteilt werden.

Quelle: http://www.daten-speicherung.de/index.ph...-websites/

[Bild: signatur_fotoblog.jpg]
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12.11.2006, 13:50
Beitrag: #7
RE: IP-Adresse vom besucher auslesen
e-phy schrieb:Mal am Rande etwas zur aktuellen Rechtslage:

Zitat:IP-Protokollierung auf Websites

Als nächstes werden Betreiber von Websites mit Klagen gegen die verdachtsunabhängige Protokollierung der IP-Adressen ihrer Besucher zu rechnen haben. Auch diese Protokollierung verstößt klar gegen das Teledienst-Datenschutzgesetz, weil sie nicht erforderlich ist. Die Beseitigung von Störungen, die Datensicherheit oder die Missbrauchsbekämpfung (z.B. DDos-Angriffe, Spam) rechtfertigt nach dem klaren Urteil des Landgerichts Darmstadt keine generalpräventive Pauschalspeicherung der IP-Adressen sämtlicher Nutzer, wie sie etwa bei Heise, Ebay und Amazon praktiziert wird. Auch ein IP-Logging zu statistischen Zwecken (Counter) ist unzulässig.

Als Betreiber einer (auch privaten) Website muss man sich selbst darum kümmern, dass auf der eigenen Webseite keine IP-Adressen geloggt werden. Gegebenenfalls muss man vom Webspace-Provider verlangen, dass er das IP-Logging abstellt. Wer internationale Standard-Software verwendet, muss diese oft umprogrammieren, um eine IP-Protokollierung zu verhindert. Tipps dazu finden sich hier.

Das Telemediengesetz wird an der Unzulässigkeit einer IP-Protokollierung übrigens nichts ändern. Es besagt nur, dass Website-Betreiber auch an Polizei und Rechteinhaber Auskunft erteilen dürfen. Diese Auskunftsrechte machen die Einhaltung des IP-Speicherungsverbots noch wichtiger. Denn nur über noch gespeicherte Daten kann Auskunft erteilt werden.

Quelle: http://www.daten-speicherung.de/index.ph...-websites/

Hallo !

Danke an alle, das Script funktioniert jetzt. Ich hatte mein Ergebnis vor dem Datenbank-Eintrag noch durch eine for(); geschickt und dabei wurde das etwas verwurschtelt.

THX

@e-phy: Danke auch für einen Post. Das ist zwar ein blödes Urteil, aber ich mache es wie Microsoft. Man kann nur auf den Abschicken-Button klicken, wenn man vorher die Nutzungsbedingungen bestätigt hat. Dort steht drin, dass man dem loggen der IP-Adressen zustimmt. Falls man das nicht tut, kann man auch nicht auf weiter klicken. 1hand

Tja, ich weiß das ist unfein,aber es funktioniert. Hehe


Danke an alle !

Gruß

Sam

PS: Wie sollen Counter ohne das IP-Loggen den bitte funktionieren? Das Urteil kommt sicher von Leuten die noch nie was geprogt haben. Scheiß Theoretiker.

"Es gibt 9 Millionen Terroristen auf der Welt und ich muss an einen geraten, der kleinere Füße hat als meine Schwester."

John McClane
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